Die Kanzlei wurde 1928 in Berlin durch Prof. Dr. Dr. Josef Reitstötter gegründet. Prof. Reitstötter war ein renommierter Wissenschaftler auf dem Gebiet der Kolloidchemie. Etwa 80 Publikationen seiner Forschungen erschienen seit 1917 auf diesem Gebiet. Prof. Reitstötter erkannte sehr bald die Bedeutung von Patenten für Forschung und Industrie. Er entschied sich daher, parallel zu seiner wissenschaftlichen Karriere den Beruf des Patentanwalts zu ergreifen. Seit 1930 bearbeitete er den Patentteil der Kolloid-Zeitschrift und schrieb u. a. Bücher über Patente wie „Fortschritte in der anorganisch-chemischen Industrie an Hand der deutschen Reichspatente dargestellt“ (Julius Springer Berlin, 1925).

Als das Deutsche Patentamt 1949 seine Tätigkeit in München wieder aufnahm, verlegte die Kanzlei ihren Sitz nach München.

Herr Dr. Werner Kinzebach trat 1972 als Partner in die Kanzlei ein. Er erweiterte das Tätigkeitsspektrum der Kanzlei um große Chemie- und Pharmamandate und war bei der patentrechtlichen Betreuung von Erfindungen auf dem Gebiet der Biotechnologie von Anfang an beteiligt. Er legte damit den Grundstein für die heutige Ausrichtung der Kanzlei. Dr. Kinzebach erwirkte wegweisende Entscheidungen des BGH, wie „Alkylendiamine“, „Tetraploide Kamille“ und „Klinische Versuche I“ und der Technischen Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts, wie alpha-Interferone/Biogen.

Im Rahmen des stetigen Wachstums der Kanzlei wurde 1995 der Standort Ludwigshafen am Rhein zur Betreuung der dortigen chemischen Industrie gegründet.

Heute ist die Kanzlei auf allen Gebieten des geistigen Eigentums tätig. Der Schwerpunkt liegt auf technischen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster) sowie Marken und Geschmacksmustern.

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