Das Design kann eine erhebliche Rolle bei der Entscheidung für oder gegen ein Produkt spielen und den Markterfolg stark beeinflussen. Dem Schutz des Produktdesigns kommt daher große Bedeutung zu.
Unsere Kanzlei berät seit Jahrzehnten Unternehmen auf dem Gebiet des Geschmacksmusterrechts. Dabei reichen wir für unsere Mandanten sowohl deutsche Geschmacksmusteranmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt als auch europäische Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen beim dem Geschmacksmusteramt der Europäischen Union und internationale Geschmacksmuster nach dem Haager Musterabkommen bei der World Intellectual Property Organization ein.
Außerdem beraten wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Geschmacksmusterrechten und bei der Verteidigung gegen Angriffe Dritter.