Die Vielfalt und Komplexität des Lebendigen macht den Schutz des geistigen Eigentums im Life Science-Bereich zu einer ganz besonderen Herausforderung. Zudem sehen sich unsere Mandanten aus der pharmazeutischen und agrochemischen Industrie einer Reihe besonderer Faktoren ausgesetzt, von denen nur einige beispielhaft genannt seien:

  • Ein oft langwieriges, gesetzliches Zulassungsverfahren mit ungewissem Ausgang, das den Zeitpunkt der Verwertung einer Erfindung bestimmt, so dass der Gesetzgeber Sonderregelungen finden musste, um den Inhaber von Arzneimittel- oder Pflanzenschutzwirkstoffpatenten über eine Laufzeitverlängerung zu entschädigen.
  • Der enorme Kostendruck, der vor allem im Pharmabereich angesichts überlasteter Gesundheitssysteme dazu führt, dass Gesetzgebung und Rechtsprechung zu Erfindungen im Life Science-Bereich im Brennpunkt des öffentlichen Interesses stehen, was nicht selten mit einer Beeinträchtigung des Schutzes und der Verwertung dieser Erfindungen einhergeht.
  • Überlegungen ethischer und moralischer Natur, bestimmte Bereiche der Technik des Life Science-Bereichs von der Patentierung auszunehmen.
  • Die Eigenart selbst-replizierender Erfindungen, sich der angemessenen Entlohnung des Schutzrechtsinhabers entziehen zu wollen.

Gleichzeitig ergeben sich aber auch gerade wegen dieser Besonderheiten Chancen, einen maßgeschneiderten Schutz zu erwirken, der dem Unternehmen unterm Strich den wirtschaftlichen Erfolg sichert.

Diesen Schutz für unsere Mandanten einzufordern haben wir zu unserer Aufgabe gemacht.

An der Spitze unseres Life Science-Teams stehen erfahrene Patentanwälte, allesamt promovierte Naturwissenschaftler mit langjähriger Erfahrung im Gewerblichen Rechtschutz. Unterstützt werden unsere Anwälte von wissenschaftlichen Mitarbeitern mit Universitätsabschluss und natürlich dem Sekretariat der Kanzlei, das angesichts des Wertes des geistigen Eigentums gerade im Life Science-Bereich die administrativen Aufgaben stets mit größter Sorgfalt und Expertise erledigt.

Kontakt

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